Partnervertrag

Part­ner­ver­trag (Stand: Janu­ar 2022)

Die Meta­mo­ve GmbH, ver­tre­ten durch Maik Mohl, Wer­den­fel­ser Str. 44, 82061 Neu­ried (nach­fol­gend „Meta­mo­ve“) bie­tet Dienst­leis­tun­gen für Such­ma­schi­nen­op­ti­mie­rung und die Schal­tung von Inter­net­wer­be­an­zei­gen an.

Part­ner (nach­fol­gend „Part­ner“) kön­nen Meta­mo­ve Kun­den emp­feh­len und auf die­ser Basis Pro­vi­sio­nen erhalten.

Bei den ver­wen­de­ten Begrif­fen sind sowohl mas­ku­li­ne, femi­ni­ne und diver­se Part­ner in glei­cher Wei­se gemeint und angesprochen.

 

All­ge­mei­ne Bestimmungen

1. Gel­tungs­be­reich

1.1 Es ist nur die­ser Part­ner­ver­trag für alle Rechts­ge­schäf­te der Meta­mo­ve mit dem Part­ner gül­tig. Von dem Part­ner­ver­trag abwei­chen­de Bedin­gun­gen der Anbie­ter wer­den von Meta­mo­ve nur nach geson­der­ter und schrift­li­cher Aner­ken­nung akzeptiert.

1.2 Meta­mo­ve schließt Part­ner­ver­trä­ge nur mit Unter­neh­men. Unter­neh­mer ist eine natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son oder eine rechts­fä­hi­ge Per­so­nen­ge­sell­schaft, die bei Abschluss eines Rechts­ge­schäfts in Aus­übung ihrer gewerb­li­chen oder selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit han­delt (§14 (1) BGB). Stellt der Part­ner für eine juris­ti­sche Per­son einen Ver­tre­ter, ver­si­chert er zugleich sei­ne Ver­tre­tungs­be­rech­ti­gung für diese.

1.3 Meta­mo­ve schließt Kun­den­ver­trä­ge nur mit Unter­neh­men. Unter­neh­mer ist eine natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son oder eine rechts­fä­hi­ge Per­so­nen­ge­sell­schaft, die bei Abschluss eines Rechts­ge­schäfts in Aus­übung ihrer gewerb­li­chen oder selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit han­delt (§14 (1) BGB).

 

2. Emp­feh­lun­gen des Partners

Part­ner kön­nen über unser Kon­takt­for­mu­lar Kun­den emp­feh­len, mit denen Meta­mo­ve anschlie­ßend Kon­takt auf­nimmt. Zum Zwe­cke der Kon­kre­ti­sie­rung einer Emp­feh­lung durch den Part­ner kann Meta­mo­ve schrift­lich oder tele­fo­nisch mit dem Part­ner in Kon­takt tre­ten. Eine Emp­feh­lung ist im Vor­aus abzu­ge­ben, nach­träg­li­che Emp­feh­lun­gen sind nicht möglich.

 

3. Ver­gü­tung von erfolg­rei­chen Vermittlungen

3.1 Bei einem erfolg­rei­chen Ver­trags­schluss mit dem durch den Part­ner ver­mit­tel­ten Kun­den erhält der Part­ner eine Provision.

3.2 Ein Pro­vi­si­ons­an­spruch besteht nur inso­weit der Kun­de sei­nen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen nachkommt.

3.3 Die Pro­vi­si­on wird monat­lich im Nach­hin­ein per Gut­schrift ausbezahlt.

3.4 Der­zeit liegt für Mar­ke­ting­dienst­leis­tun­gen der Such­ma­schi­nen­op­ti­mie­rung und der Betreu­ungs­leis­tung bei der Schal­tung von Wer­be­an­zei­gen die Pro­vi­si­on bei 8 %. Die der­zeit gül­ti­ge Pro­vi­si­on kann der Part­ner unter https://www.metamove.de/partner-werden.html ein­se­hen. Pro­vi­sio­nen sind mit einer Frist von 2 Wochen von Meta­mo­ve anpass­bar. Die Mit­tei­lung erfolgt per E‑Mail.

 

4. Leis­tungs­ein­schrän­kun­gen

Von Meta­mo­ve wird kein Ver­trags­schluss mit dem durch den Part­ner ver­mit­teln­den Kun­den geschul­det. Eine Gewähr­leis­tung von Meta­mo­ve ist dies­be­züg­lich aus­ge­schlos­sen. Meta­mo­ve führt Prü­fun­gen durch, ob ein Mar­ke­ting grund­sätz­lich für den Kun­den erfolg­reich durch­führ- und mach­bar ist.

 

5. Lauf­zeit und Kündigung

Ein Lauf­zeit­ende der Ver­ein­ba­rung ist nicht fest­ge­legt. Die Kün­di­gung des Ver­tra­ges ist mit einer Frist von 1 Monat zum Monats­en­de mög­lich. Das Recht zur Kün­di­gung aus wich­ti­gem Grund bleibt davon unbe­rührt. Die Ver­ein­ba­rung star­tet mit der Absen­dung über das Part­ner­for­mu­lar und der Akzep­tanz des Part­ner­ver­tra­ges per Checkbox.

 

6. Haf­tungs­be­schrän­kung

6.2 Die Haf­tung der Par­tei­en nach die­sem Ver­trag wird in den nach­fol­gen­den Fäl­len nicht aus­ge­schlos­sen oder eingeschränkt:
6.2.1 Tod oder Per­so­nen­scha­den auf­grund von Vor­satz, eige­ner Fahr­läs­sig­keit oder dem fahr­läs­si­gen Ver­hal­ten von Gehil­fen, Ver­tre­tern oder Ange­stell­ten der betrof­fe­nen Partei;
6.2.2 wis­sent­lich fal­sche Anga­ben; oder
6.2.3 die gesetz­li­chen Ansprü­che des Kun­den nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.3 Soweit in Zif­fer 6.2.1 und Zif­fer 6.2.3 nichts ande­res gere­gelt ist, beschränkt sich die Gesamt­haf­tung von Auf­trag­neh­mer, soweit Auf­trag­neh­mer schuld­haft, also auch bei Vor­lie­gen nur ein­fa­cher Fahr­läs­sig­keit, eine wesent­li­che Ver­trags­pflicht (Kar­di­nals­pflicht) ver­letzt, auf den vor­her­seh­ba­ren, typi­scher­wei­se ein­tre­ten­den Schaden.

6.4 Soweit in Zif­fer 6.2.1 und Zif­fer 6.2.2 nichts ande­res gere­gelt ist, ist die Gesamt­haf­tung von Auf­trag­neh­mer aus sons­ti­gen Ver­trags­ver­let­zun­gen, uner­laub­ten Hand­lun­gen, Fahr­läs­sig­keit, vor­ver­trag­li­chen oder sons­ti­gen Zusa­gen (soweit es sich hier­bei nicht um wis­sent­lich fal­sche Anga­ben han­delt) oder auf­grund sons­ti­ger Ansprü­che aus oder im Zusam­men­hang mit den ver­trag­li­chen Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen und dem Betrieb von Soft­ware in jedem Fall beschränkt bis zur Höhe der Deckungs­sum­me ihrer Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Die Deckungs­sum­me der Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung betra­gen € 1.500.000,00 für Per­so­nen und Sach­schä­den, € 250.000,00 für EDV-Ver­mö­gens­schä­den, Schä­den durch Daten­lö­schung, Daten­be­ein­träch­ti­gun­gen, Ver­let­zung von Daten­schutz­be­stim­mun­gen, Pro­duk­ti­ons­aus­fäl­le, Betriebs­un­ter­bre­chun­gen und/​oder ent­gan­ge­nem Gewin­nen und € 50.000,00 für all­ge­mei­ne, sons­ti­ge Ver­mö­gens­schä­den. Der Auf­trag­neh­mer wird die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung in vor­ge­nann­tem Umfang wäh­rend der gesam­ten Ver­trags­dau­er aufrechterhalten.

6.5 Eine wei­ter­ge­hen­de Haf­tung auf Scha­dens­er­satz als in vor­ste­hen­den Haf­tungs­re­ge­lun­gen vor­ge­se­hen – ohne Rück­sicht auf die Rechts­na­tur des gel­tend gemach­ten Anspruchs – ist aus­ge­schlos­sen. Dies gilt ins­be­son­de­re im Hin­blick auf Scha­dens­er­satz­an­sprü­che aus Ver­schul­den bei Ver­trags­ab­schluss, wegen sons­ti­ger Pflicht­ver­let­zun­gen oder wegen delikt­i­scher Ansprü­che auf Ersatz von Sach­schä­den gemäß § 823 BGB.

6.6 Die Haf­tung für die aus­drück­lich ver­ein­bar­te Beschaf­fen­heit oder für aus­drück­lich erklär­te Garan­tien wird durch vor­ste­hen­de Rege­lun­gen nicht beschränkt, soweit die aus­drück­lich ver­ein­bar­te Beschaf­fen­heit den jewei­li­gen Kun­den gera­de vor dem ein­ge­tre­te­nen Scha­den schüt­zen sollte.

 

7. Schwei­ge­pflicht / Datenschutz

7.1 Der Part­ner ist zeit­lich unbe­grenzt ver­pflich­tet, über alle als ver­trau­lich bezeich­ne­ten Infor­ma­tio­nen oder Geschäfts- und Betriebs­ge­heim­nis­se von Meta­mo­ve, die ihm im Zusam­men­hang der Zusam­men­ar­beit bekannt wer­den, Still­schwei­gen zu wah­ren. Die Wei­ter­ga­be an nicht mit der Durch­füh­rung des Auf­trags beschäf­tig­te Drit­te darf, soweit nicht direkt mit der Abwick­lung, gesetz­lich oder im Rah­men einer Rechts­be­ra­tung not­wen­dig, nur mit schrift­li­cher Ein­wil­li­gung von Meta­mo­ve erfolgen.

7.2 Alle gegen­über Meta­mo­ve ange­ge­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den ent­spre­chend den jeweils gel­ten­den Vor­schrif­ten zum Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten nur zum Zwe­cke der Abwick­lung des Auf­trags / Durch­füh­rung der Zusam­men­ar­beit und zur Wah­rung berech­tig­ter eige­ner Geschäfts­in­ter­es­sen im Hin­blick auf die Bera­tung und Betreu­ung sowie zur Bin­dung des Anbie­ters erho­ben, ver­ar­bei­tet und genutzt.

7.3 Meta­mo­ve darf in sei­nen Wer­be­mit­teln gegen­über Drit­ten offen­le­gen, dass er in ver­trag­li­che Bezie­hung mit dem Anbie­ter getre­ten ist, dazu gehört auch die Nut­zung sei­nes Logos. Ein­zel­hei­ten zu den ver­trag­li­chen Kon­di­tio­nen dür­fen von bei­den Ver­trags­an­bie­tern gegen­über Drit­ten nicht offen­ge­legt werden.

7.4 Bei­de Par­tei­en ver­pflich­ten sich zur Ver­schwie­gen­heit über die durch die­se Maß­nah­men bekannt­wer­den­den Fir­men­in­ter­na gegen­über Dritten.

7.5 Meta­mo­ve sichert dem Anbie­ter Daten­schutz über alle ihm über­mit­tel­ten Daten zu.

 

8. Schluss­be­stim­mun­gen

8.1 Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ses Ver­tra­ges nich­tig oder undurch­führ­bar sein, so wird hier­von die Rechts­gül­tig­keit der übri­gen Ver­trags­tex­te nicht berührt. In einem sol­chen Fall wer­den bei­de Par­tei­en die nich­ti­ge bzw. undurch­führ­ba­re Bestim­mung durch eine rechts­wirk­sa­me Bestim­mung erset­zen, die dem wirt­schaft­li­chen Sinn und Zweck der nich­ti­gen bzw. undurch­führ­ba­ren Bestim­mung am nächs­ten kommt.

8.2 Der vor­lie­gen­de Ver­trag stellt das gesam­te Über­ein­kom­men der Par­tei­en dar.

8.3 Ände­run­gen und Ergän­zun­gen bedür­fen zu Ihrer Wirk­sam­keit der Schrift­form. Das glei­che gilt für den Ver­zicht der Schriftform.

8.4 Aus­schließ­li­cher Gerichts­stand ist München.

8.5 Es gilt aus­schließ­lich deut­sches Recht. Das ein­heit­li­che UN-Kauf­recht (Con­ven­ti­on on Con­tracts for the Inter­na­tio­nal Sale of Goods) ist aus­ge­schlos­sen. Ver­trags­spra­che ist deutsch.

© 2025 Metamove
Cookie-Einstellungen