Verbraucher im Internet: Verbraucherrechte ohne Anwalt einfordern

2. August 2009
Abgelegt in eCommerce
Keine Kommentare

Einkaufen im Internet wird immer beliebter. Dabei spielen einige Faktoren eine wichtige Rolle, die das virtuelle Shoppen attraktiv machen: Das bequeme Waren Aussuchen am heimischen Bildschirm, ein unschlagbar vielfältiges Angebot, die unkomplizierte Bezahlung und insgesamt eine große Zeitersparnis. Doch auf der anderen Seite kann sich der Verbraucher nur von der Ferne ein Bild von den Produkten machen, kann sie nicht auf Funktionalität überprüfen und weiß nicht, wie der potenzielle Geschäftspartner am anderen Ende der Internetleitung aussieht.

Da die komplette Abwicklung quasi anonym abläuft, ist es für den Verbraucher schwierig einzuschätzen, wie seriös der Anbieter eines Online Shops wirklich ist. Ein Gütesiegel hat nicht jeder Internetshop. Hinzu kommt, dass es auch immer wieder “schwarze Schafe” gibt, die das zum Nachteil vertrauensvoller Kunden ausnützen. Wie kann man sich vor Betrug schützen? Auch online sind Verbraucherinformationen und Verbraucherhinweise sehr hilfreich. Bei Abwicklungsproblemen im Laufe einer Transaktion muss man nicht immer gleich zum Anwalt rennen; mittlerweile gibt es viele Anlaufstellen, an die sich Verbraucher wenden können.

Generell gilt auch bei Internetgeschäften das Widerrufsrecht für Verbraucher, von dem manche Kunden nach wie vor zu selten Gebrauch machen. Gerade im Internet läuft man Gefahr, die Katze im Sack zu kaufen und sollte sich daher nicht scheuen, von seinen Verbraucherrechten zum Beispiel für einen Umtausch der Ware Gebrauch zu machen. Neben den üblichen Verbraucherzentralen zum Verbraucherschutz, stehen im Zweifelsfall die Wettbewerbszentrale oder auch der Ombudsmann zur Verfügung – zur neutralen Schlichtung bei Streitigkeiten im Online-Handel, wie es auf letzterer Website sinngemäß heißt.

Verbraucherschutz wird also auch im vermeintlich rechtsfreien Internet immer wichtiger, was ja auch verständlich ist, da der Großteil an Surfern Kaufabsichten besitzt. Große Verkaufsportale wie zum Beispiel ebay haben schon seit Langem Einrichtungen wie den Käuferschutz eingeführt, um Verbraucher so weit es geht abzusichern. Doch nicht alle Portale können solch einen Käuferschutz anbieten, weshalb es für den Kaufwilligen umso wichtiger ist, sich im Vorfeld Verbraucherinformationen einzuholen. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.

Bookmarken auf: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Y!GG
  • Webnews
  • Digg
  • MisterWong
  • Ask
  • Tausendreporter
  • Furl
  • Live-MSN
  • del.icio.us
  • Google Bookmarks
  • Newstube
  • YahooMyWeb
  • Technorati
  • SEOigg
Ähnliche Beiträge:

Dieser Beitrag wurde am Sonntag, den 2. August 2009 um 18:32 Uhr veröffentlicht und unter eCommerce abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesem Beitrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen, oder einen Trackback auf Deiner Seite einrichten.

Tags dieses Beitrags: , , , , , , , , , , , ,

Einen Kommentar dazu schreiben: